Fon: 030 / 345 00 156 Fax: 030 / 345 00 158 © 2011 Zimmermann Wintergärten - Sonnenschutz AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Wintergärten-Sonnenschutz erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Der Vertrag kommt zu Stande, indem die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz das durch die Bestellung des Käufers abgegebene Vertragsangebot durch Auftragsbestätigung annimmt. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Bestandteile der Bestellung des Käufers. (2) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. (3) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Für den Fall, dass die bestellte Ware in einem erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, kann die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz die Bestellung nicht ausführen und behält sich den Rücktritt vor. Die Fa. Wintergaerten- Sonnenschutz wird den Käufer hierüber unverzüglich informieren. (4) Sofern der Käufer im Falle der Nutzung gemischter Warenkörbe mehrere Bestellungen abgibt, handelt es sich hierbei um zwei rechtlich unabhängige Angebote, die zu selbstständigen Verträgen führen. Es handelt sich bei den gemischten Warenkörben lediglich um eine Erleichterung im Bestellvorgang selbst. § 3 Preise (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltend die Preise der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz ab Werk. (2) Die Rechnungen der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Rechnung darf maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden. (3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Zudem ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern dieser nachgewiesen wird. (4) Der Käufer kann per Überweisung oder, per Scheck oder in BAR zahlen. Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können nur per Überweisung bezahlen. (5) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer ein Kündigungsrecht. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferung (1) Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenen Umfang verlängern. (3) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an. (4) Die Versandkosten richten sich nach der aktuellen Versandkostentabelle der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz. Sie beinhalten Porto- und Verpackungskosten. Die Wahl der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz. (5) Bei Lieferanschriften in der EU enthält der ausgewiesene Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren. (6) Gerät die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (7) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. § 5 Abnahme/Gefahrübergang (1) Der Käufer ist verpflichtet, Produkte, die nach seinen eigenen Spezifikationen angefertigt wurden, anzunehmen. (2) Gerät der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. (3) Die Gefahr geht mit der Annahme des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Erklärt der Käufer, er werde den Kaufgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Käufer über. § 6 Recht auf Widerruf (1) Soweit das Fernabsatzgesetz Anwendung findet, kann der Käufer den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware per Brief, Fax oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Statt eines Schreibens kann der Käufer auch die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung an folgende Adresse zurück senden: Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz Tegeler Weg 26 10589 Berlin (2) Ein solches Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikation des Käufers angefertigt wurden. (3) Bei wesentlichen Verschlechterungen der zurückgesandten Waren behält sich die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Dies gilt auch bei Verlust der Ware. § 7 Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt (1) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung. (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Fa. Wintergaerten- Sonnenschutz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (4) Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen vermischt, so erwirbt die Fa. Wintergaerten- Sonnenschutz das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. (5) Die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. § 8 Gewährleistung (1) Liegt ein von der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz zu vertretender Mangel vor, so ist diese nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. (2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz zu vertreten hat, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. (3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. (4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, sobald die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. (5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. § 9 Datenschutz Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes/BBSG und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes/InKDG gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an mit der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Fa. Wintergaerten- Sonnenschutz ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an deren Konzernunternehmen zu übermitteln. Außerdem ist die Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz berechtigt, die persönlichen Daten des Käufers der Schufa zu übermitteln. § 10 Sonstiges (1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz. (2) Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der Fa. Wintergaerten-Sonnenschutz. (3) Die Unwirksamkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit der Verträge und dieser Geschäftsbedingungen.